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    Thema: Vollmacht beim SM


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    Von klaxxxxxx

    55 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    ne lass mal.Wer nichtmal richtig liestund eine logische Antwort anderer nicht akzeptiert,den brauche weder ich noch sonst wer. Zum Diskutieren aj aber dann in netter Form

    09.03.2018 um 4:57 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von klaxxxxxx

    55 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Dein Post zeigt mir,das du ihn nicht richtig gelesen hast.Oder nicht das verstanden hast was ich meine.Andere so wie mich dann als was hinstellst,was nicht stimmt.Ich kann aber das was viele nicht so wirklich wollen,lesen.

    09.03.2018 um 5:01 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von klaxxxxxx

    55 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Indem Moment wo ein anderer auch nur leicht verletzt wird,fragt keiner mehr,obs Absicht war oder nicht.Und wie ein anderer in seinem Beispiel sagte,Auch wenn man es will geschlagen zu werden,darf es keinerlei Verletzungen geben.Denn passiert es und man wird angezeigt, wird das nicht,wie alle denken eingestellt.Und ein Richter lacht einen aus wenn man dann mit einem Vertrag ankommt.

    09.03.2018 um 5:05 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von klaxxxxxx

    55 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Es geht nicht darum ob man ohne Fehler ist.Das ist ja keiner.Selbst ich nicht.

    09.03.2018 um 5:08 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von cupxxxx

    51 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    die beste nicht
    ich wäre fast dabei gestorben

    09.03.2018 um 7:50 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von cupxxxx

    51 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Ansonsten eine ganz tolle Leistung, die "Session" hattest. Und eine noch tollere Leistung ist, dass du nach einer "Session" schon weisst, dass es die beste in deinem Leben war. Ich denke den "Superlativ" darf man nur in Vergleichen benutzen? Habe ich jetzt jedenfalls für das Abitur so gelernt....
    schön wäre es wen jemand das gleiche mit dir macht was jemand mit mir gemacht hat
    dan kämmen bestimt keine smleys mehr

    09.03.2018 um 8:00 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von cupxxxx

    51 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Gabe es dazu einen Vertrag, eine Vollmacht, ein irgendetwas? Was ist genau passiert, weshalb ist es passiert, wo kann man es nachlesen.

    Wäre hilfreich um zu sehen was geschehen ist und warum der Richter und die Schöffen dann so entschieden haben und was ihr vorgeworfen wurde. Fahrlässige Tötung oder
    es war ne profi domina wer in studio geht erteilt so die volmacht

    09.03.2018 um 8:07 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von cupxxxx

    51 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Beruhige dich.... "kämmen" tu ich mich alleine... Und ich wundere mich schon lange nicht mehr, beratungsresistent manche user sind...
    du kannst auch nur leute blöde von der seite anmachen

    09.03.2018 um 19:06 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von klaxxxxxx

    55 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Klar du wenn einer was nicht versteht dann du.

    09.03.2018 um 23:45 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von traxxxxxxxxxxxxxx

    8 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM



    Es kommt immer auch auf den Inhalt der Vollmacht an.
    Jeder SMler hat sicher schon mal ein Muster eines sog. SklavenVertrages gesehen, die auch im Internet zum Download angeboten werden.
    Nicht alle Teile sind juristisch unwirksam.
    Häufig handelt es sich allerdings eher um eine Art Fetish um den Ehrenkodex auch als Schriftstück sichtbar zu machen.

    18.03.2018 um 6:50 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von zetxxxxx

    5 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM


    Gemäß dem römischen Gesetz, "Volenti non fit injuria" wer ihm zustimmt, geschieht Ungerechtigkeit damit nicht. Das moderne Recht denkt einen anderen Weg leider... (das bestraft nicht innerhalb der 8 Tage verletzt zu werden, wenn es gefächeltes Opfer ist.)

    07.10.2018 um 14:13 Profil Email ICQ Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von zetxxxxx

    5 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Wenn sich die Verletzung innerhalb von acht Tagen erholt hat, muss die Behörde nach dem Gesetz auf das Vergehen verzichten, wenn das Opfer dies wünscht.

    14.10.2018 um 15:26 Profil Email ICQ Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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