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    Carpaggi
    Carpaggi (60)männlich

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    ALLGEMEINÜBER MICHNEIGUNGBILDGALERIEGÄSTEBUCHBESUCHERPRIVAT
    Diese Person besitzt das REAL-Zeichen (REAL-Informationen zeigen)
    Ich suche:Frauen die in einem 24/7 Verhältnis konsequent ihre Veranlagung ausleben wollen. Teile mit deine Veranlagung und Vorstellungen im Detail mit und wir besprechen alles weitere.


    Ich suche eine für die Zucht brauchbare Frau du bist dir der Wichtigkeit und Bedeutung deine Existensbewusst und möchtest all dein Bestreben dannach ausrichten 24/7 als Zuchtstute/Zuchtsklavin leben dann erwarte ich eine angemessene Bewerbung

    gern dürfen sich natürlich auch Allgemein besamungsfreudige Frauen oder Cuckold Pärchen mit Kinderwunsch melden

    Meine Wünsche / Erwartungen vom Partner:in Anbetracht das es einige etwas genauer wollen hier ein Beispiel für einen Zuchtvertrag/ Unterwerfungserklärung
    um Missverständnissen Vorzubeugen dies ist ein Beispiel eine Eventuallität bzw ein Orientierungspunkt sollte tatsächlich Reales Interesse bestehen so würde ein solcher Vertrag Individuell auf auf die entsprechende Zuchtstute/Zuchtsklavin angepasst werden(z.b. wurde Anlage 1 einst von einer Interessentin so vorgeschlagen) drum können bis zur tätsächlichen Unterzeichnung Ergänzungen und Vorschläge gern geäußert werden Wie die Endfassung dann Tatsächlich aussieht wird sich in abhängigkeit zeigen


    Unterwerfungs Erklärung

    Zivilrechtlich Rechtskräftige Vereinbarung
    Die nachfolgende Erklärung beinhaltet eine Zivil-Rechtskräftige Vereinbarung mit folgenden
    Inhalten: Willenserklärung zur Unterwerfung, Entrechtung sowie Zuchtvereinbarung
    zwischen folgenden Personen
    Frau …………. aus …………. im folgenden Zuchtstute/Sklavin genannt
    und
    Herr …………. aus ………..im folgenden Züchter/Herr genannt
    hiermit Erklärt sich, in freier Selbstbestimmung und frei jeglicher Äußerlicher Einflussnahme,
    Frau …………….Willentlich bereit, auf ihre angestammten Rechte zu verzichten und sich als
    Entrechtete Sklavin dem Willen von Herrn ……………... voll und ganz zu Unterwerfen.
    Geltungsdauer
    Diese Vereinbarung erlangt mit Vertragsunterzeichnung ihre Gültigkeit.
    Die hier getroffenen Vereinbarungen gelten 24 Stunden 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr bis
    zum Tod einer der Unterzeichnenden Personen oder dem zustande kommen einer AufhebungsVereinbarung.
    Entrechtung
    Frau …………... aus ....... gibt hiermit sämtliche Rechte als Mensch/Individuum auf um ein
    Leben als Sklavin und Zuchtsute unter der Herrschaft vom Herrn …………. aus ……...zu führen.
    Hierzu wird die Sklavin innerhalb einer Karenzzeit von 4 Monaten alle Sie betreffenden Dinge ihres
    bisherigen Lebend abwickeln dies Beinhaltet:
    – Kündigung der Wohnung und aller Verträge (Handy, Strom, Internet)
    – Kündigung des Arbeitsverhältnisses
    – Löschung aller Profile in sozialen Netzwerken
    – Übergabe sämtlicher Verbleibender Zugangsdaten zu Konten
    sowie Persönlichen Besitzes an den Herrn
    – Planung einer Veranstaltung für den Tag der Entrechtung (Anlage 1)
    Pflichten des Herrn/ Züchters
    hiermit verpflichtet sich der Züchter:
    Die Sklavin und Zuchtstute in einem für Sie angemessenen Rahmen unterzubringen.
    Die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Wasser sicher zustellen.
    Die Gesundheitliche Verfassung der Sklavin / Zuchstute zu wahren.
    Sowie ihr Gehör zu gewähren.
    Zuchtvereinbarung
    Die Sklavin/Zuchtstute unterwirft sich der Ihr verordneten Zucht und den Zuchtplänen des Herrn
    für eine effiziente Nachwuchs föderung.
    Die Hauptaufgabe der Sklavin/Zuchtstute ist das gebären und die Betreuung der Zucht.
    Der Termin für die jeweilige Schwängerung wird vom Züchter festgelegt.
    Nur der Züchter ist zur Besamung der Zuchtstute während ihrer Fruchbarenphase berechtigt.
    Die Anzahl der Schwangerschaften die die Sklavin/Zuchtstute austrägt wird vom Züchter festgelegt.
    Die Sklavin/ Zuchstute ist ständige bereit eine Schwängerung entgegenzunehmen.
    Die Sklavin/Zuchststute hat sich voll und ganz auf das Austragen der Zucht zu konzentrieren.
    Die Sklavin/Zuchtstute hat sich gewissenhaft auf die Geburt vorzubereiten.
    Die Sklavin/Zuchtstute hat die Produktion von Muttermilch zu optimieren.
    Als Milchkuh bittet sie mehrmals am Tag um das Abmelken ihrer Euter.
    Dies kann durch Direktabgabe an die Zucht erfolgen oder durch eine Melkmaschine am Pranger, an
    welchen Sie fixiert wird und die Milcheuter bis zum letzten Tropfen abgemolken werden.
    Die Zucht findet isoliert von der Außenwelt statt.
    Der Züchter entscheidet wann und wie die Sklavin/Zuchtstute in die Öffentlichkeit darf.
    Umgang mit der Zucht
    Die aus der Zuchtvereinbarung hervorgegangen Kinder werden voll umfänglich von der
    Sklavin/Zuchtstute betreut sollten Verfügungen oder Bestimmung der Sklavin betreffend in
    unvereinbar mit der Betreuung/aufzucht der Kinder sein so werden diese Temporär im Umgang mit
    diesen ausgesetzt
    Weitere Bestimmungen/Pflichten der Sklavin
    Ein Mitspracherecht für die Sklavin/Zuchtstute gibt es nicht.
    Um die Aufgaben als Sklavin/Zuchtstute durchzuführen ist es erforderlich alle Kontakte was das
    Leben vor der Zuchtzeit betrifft abzubrechen.
    Die Sklavin gelobt dem Herrn in jeder Hinsicht vollständigen Gehorsam. Ihr Körper, Geist und ihre
    Zeit gehören vollkommen Ihm.
    Der Züchter trifft alle Entscheidungen was die Sklavin/Zuchtstute betrifft.
    Auch verfügt die Sklavin über keinen Besitz.
    Die Sklavin verpflichtet sich, das geistige und körperliche Eigentum an ihrer Person vollständig
    ihrem Herrn zu übergeben. Der Herr kann über das Eigentum nach seinem Willen verfügen.
    Die Haltungung der Sklavin/Zuchtstute innerhalb der Unterkunft ist permanent nackt.
    Das Tragen von Kleidung ist ihr nur mit Erlaubnis des Züchters gestattet.
    Dabei müssen ihre Primären Geschlechtsmerkmale aber stehts leicht zugänglich bleiben,
    insbesondere ihrere Genitalien müssen stehts bereit sein um den Geschlechtsverkehr mit ihrem Hern
    und Züchter oder von ihm Auserwählten Personen durch führen zu können.
    Die Sklavin darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn ihr
    Herr befiehlt es.
    Der Herr Entscheidet über die Körperliche wie Geistige Einsetzung der Sklavin/Zuchtstute.
    Der Sklavin ist es verboten, ihre Scham oder ihre Brüste zu berühren, außer wenn ihr Herr sie dazu
    auffordert, oder zur Körperpflege bzw zum Stillen.
    Der Sklavin ist es untersagt, ohne Anordnung des Herrn sich selbst zu befriedigen auch bittet Sie
    um Erlaubnis um einen Orgasmus Erleben zu dürfen
    Die Sklavin legt ihren Willen ab und nimmt die Wünsche, Ansichten und Ziele ihres Herrn an.
    Die Entscheidungen der Sklavin basieren einzig darauf, ob die Ziele ihres Herren unterstützen
    Die Sklavin bemüht sich mit allen Kräften die Anforderungen und Zielen des Herrn zu erfüllen und
    ihrer Stellung als Zuchtstute und Sklavin gerecht zu werden.
    Die Sklavin wird ihren Herrn immer respektvoll anreden und ehrfürchtig über reden.
    Wenn die Sklavin zu ihrem Herrn, oder dieser zu ihr spricht, hat die Sklavin aufmerksam zu sein.
    Sie wird ihre Antworten höflich und respektvoll formulieren, und dann ehrfürchtig auf die
    Entscheidung ihres Herrn warten, die sie dann dankbar akzeptieren muss.
    Die Sklavin wird sich mit allen Kräften bemühen, ihrem Herrn perfekt zu dienen, gehorsam zu sein
    und vorausschauend jene Handlung zu unternehmen, die ihr Herr von ihr erwartet.
    Die Sklavin wird sich bedingungslos an alle Regeln halten, die neben diesem Vertrag schriftlich
    oder mündlich aufgestellt wurden. Sie ist sich bewusst, dass jeder Regelbruch bestraft wird.
    Die Sklavin weiß, dass Vergehen gegen die Absicht und den Inhalt dieses Vertrages zu besonders
    harten Bestrafungen führen kann. Sie wird jede Bestrafung, insbesondere jede Züchtigung,
    bereitwillig erdulden und selbst darum bitten, wenn eine Verfehlung begangen wurde und für ihre
    Erziehung dem Herrn danken.
    Die Art und Weise der Bestrafung ist allein Sache des Herrn
    Die Sklavin hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an,
    dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlungen haben müssen.
    Außerdem weiß sie, dass ihr Herr, wenn er sich durch ihre Laute gestört fühlt, sie knebeln kann,
    oder sie auf andere Weise zum schweigen zwingen kann.
    Der Tagesablauf der Sklavin/Zuchtstute wird durch den Herren bestimmt und falls es keine
    Anweisungen gibt durch die ihr übertragen Aufgaben. Dies wird in ersterline die Betreuung und
    Versorgung der ihreres bereits geworfenen Zucht.
    Als Rückzugsmöglichkeit erhält die Sklavin/Zuchtsstute einen Verschlag.
    In diesem wird sie auch fixiert oder angekettet.
    Bei Verfehlungen ist dies der Ort der Abstrafungen und Züchtigung. (Anlage 2)
    Ergänzungen
    es besteht jeder Zeit die Möglichkeit, durch den Herrn diese Vereinbarung einseitig durch weitere
    Verfügungen zu Ergänzen und anzupassen.
    „Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
    Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des
    Vertrages im Übrigen unberührt.
    Ort; Datum
    Unterschrift:
    …………………………………. ……….………………………….
    Sklavin/ Zuchststute Züchter/Herr
    Anlage 1
    Die Entrechtungsveranstaltung
    Ort: .............................. Zeit: .............................. (Dauer ca. 1 Stunde)
    Gäste: ............................…
    Die Entrechtungsveranstaltung dient der Verabschiedung aus dem alten Leben und von Familie und
    Freunden. Frau Sandra Blochwitz hat im Vorfeld die wichtigsten Personen aus Familie und
    Freunden über ihren Schritt einzuweihen und zur Verabschiedung einzuladen.
    Ablauf:
    – platzieren und bewirten der Gäste
    – Frau ………….wird von allen sichtbar, ideal weiser auf einer Bühne, das Scheiden aus dem
    bisherigen Leben bestätigen.
    – Vorstellung des zukünftigen Züchters und Besitzers
    – Erläuterung der zukünftigen Bestimmung als Zuchtstute und Sklavin
    – letztmalige persönliche Verabschiedung als Frau …………….von jedem einzeln
    – symbolische Abgabe der Handtasche mit Ausweis und verbliebenen Besitzes an den ihren neuen
    Besitzers und Herrn
    – Entkleidung auf der Bühne und Abgabe der Sachen
    Ab diesem Zeitpunkt gelten die Bestimmungen der Verfügung. Frau …………. verliert den Status
    Frau, ihren Namen und sämtliche Individualrechte.
    Der Status Zuchtstute tritt sofort in Kraft.
    Die nackte Zuchtstute wird in einen Käfig verbracht und auf einen Lieferwagen zum
    Bestimmungsort gefahren.
    Allen teilnehmenden Freunden und der Familie wird ein Besuchsrecht einmal im Jahr eingeräumt.
    Anlage 2
    Züchtigungsanweisungen bei Vergehen
    – Peitschenhiebe auf Po, Muschi und Brüste
    – Pfählung Anal und Vaginal
    – Stromfolter
    – Wachsfolter
    – Langzeitfixierung
    – Spritzen/Injektionen/Nadelungen/Vernähungen/ Entfernung der Klitoris Vorhaut
    – Brüste abbinden
    – an den Brüsten aufhängen
    – Zwangsernährung
    – Zwangspenetration
    – Zwangsmelken
    – Dehnungen/Fisten
    – Zwangsorgasmus
    – Kitzlerfolter

    Ich bin / möchte sein:Ich bin ein Erfahrener Tabuarmer Zuchthengst mit über 37 erfolgreichen Zeugungen

    Zuchtsperma
    Chance auf Antwort:
    Sehr gut!

    Zuletzt Online:
    11.05.24 um 11:03

    Mitglied seit:
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    Zuletzt Online am 11.05.2024 um 11:03

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