|
Von klaxxxxxx
55 Beiträge bisher bisher
|
re: Vollmacht beim SM
Wo ging meine Antwort an deiner Frage vorbei?Wer SM betreibt ,aber Null Ahnung hat,sollte es lassen.
|
04.03.2018 um 18:58 |
Profil Email Antworten |
|
|
Von cupxxxx
51 Beiträge bisher bisher
|
re: Vollmacht beim SM
GraefinBathory
komm wir machen nen test
ich unterschreibe ne volmacht
sie schlagen mich blau und grün wir nehmen das ganze auf und schreie im film aufstören stop stop
ich zeige sie an
und es komt nichts bei rum
|
06.03.2018 um 15:43 |
Profil Email Antworten |
|
|
Von KAFxxxxxxxxxx
56 Beiträge bisher bisher
|
re: Vollmacht beim SM
@klauser33
Es ist ja auch absolut richtig was du gesagt hast.
Ich meine nur, das es etwas am Thema vorbei geht weil der Thread sich (eigentlich) um die Rechtsgültigkeit von Vollmachten dreht.
Beispiel:
==> Ich versohle jemanden mit dem Rohrstock den Hintern. Und es läuft ab wie von mir geplant.
- Ist das dann Körperverletzung?
- Ist das eine strafbare Handlung?
- Ist das auch dann noch eine strafbare Handlung wenn er mir vorher schriftlich die Vollmacht/Erlaubnis dazu ausgestellt hat?
- Kann der Dom sich überhaupt irgendwie absichern?
|
06.03.2018 um 20:04 |
Profil Email Antworten |
|
|
Von alexxxxxx
3 Beiträge bisher bisher
|
re: Vollmacht beim SM
Wie ja eigentlich schon festgestellt wurde, taugt eine Vollmacht nicht in diesem Fall.
Aber, viele von euch haben schon mal eine Einverständnis- und Verzichtserklärung unterschrieben. Beim Arzt beispielsweise.
Ein Beispiel habe ich hier:
Ein paar Anpassungen wären schon nötig, aber mit einer solchen möglichst handgeschriebenen Erklärung kommt man wohl weiter.
Das enthebt aber niemanden von seiner Verantwortung als Dom.
Wer Fehler macht ist dran - wie auch ein Arzt. Einen grundsätzlichen Freibrief bekommt niemand!
|
06.03.2018 um 21:12 |
Profil Email Antworten |
|
|
Von cupxxxx
51 Beiträge bisher bisher
|
re: Vollmacht beim SM
Ich versohle jemanden mit dem Rohrstock den Hintern. Und es läuft ab wie von mir geplant.
- Ist das dann Körperverletzung?
- Ist das eine strafbare Handlung?
- Ist das auch dann noch eine strafbare Handlung wenn er mir vorher schriftlich die Vollmacht/Erlaubnis dazu ausgestellt hat?
- Kann der Dom sich überhaupt irgendwie absichern?
ar***versohlen ist nicht ar*** versohlen
ich denke auch ein mänlicher dom hat schneller ein problem wen ein weiblicher dom
|
07.03.2018 um 7:26 |
Profil Email Antworten |
|
|
Von klaxxxxxx
55 Beiträge bisher bisher
|
re: Vollmacht beim SM
Der Poster wirft mir vor am Thema vorbei zu schreiben. Lachhaft.Jede Wette der hat nichtmal gelesen was ich schrieb.
|
07.03.2018 um 22:38 |
Profil Email Antworten |
|
|
Von klaxxxxxx
55 Beiträge bisher bisher
|
re: Vollmacht beim SM
An dich E Mail Domian:Vor 3 Jahren wurde 1 Professionelle zu 3J auf Bewahrung verurteilt. Sie machte Bondage bei einem. Statt bei ihm zu bleiben,ging sie 1 rauchen.Und kam wieder.nur ist der Kunde verstorben weil sie nicht nur 1 Fehler machte .Soweit zu Vollmacht und Absicherung
|
07.03.2018 um 22:41 |
Profil Email Antworten |
|
|
Von cupxxxx
51 Beiträge bisher bisher
|
re: Vollmacht beim SM
Das Problem ist, dass ihr alles reine "Kopfspieler" seid. Mit echtem BDSM habt ihr gar nichts zu tun... Gut, vielleicht einmal ein bisschen was Popoklatschen... Aber das war es dann auch... In euren "Kopfspielchen" könnt ihr euch über soviel vertrage streiten wie ihr wollt. In der echten Szene werdet ihr ausgelacht... Erinnert mich ein bisschen was an die Trasse die hier letztens dachte sie könnte sich durch Prostitution die Geschlechtsumwandlung finanzieren...
ich bin kein kopfsieler
ich hatte schon nen session die fast die leste in mein leben war
|
08.03.2018 um 7:50 |
Profil Email Antworten |
|
|
Von E_mxxxxxxxxxx
125 Beiträge bisher bisher
|
re: Vollmacht beim SM
Gabe es dazu einen Vertrag, eine Vollmacht, ein irgendetwas? Was ist genau passiert, weshalb ist es passiert, wo kann man es nachlesen.
Wäre hilfreich um zu sehen was geschehen ist und warum der Richter und die Schöffen dann so entschieden haben und was ihr vorgeworfen wurde. Fahrlässige Tötung oder .....
|
08.03.2018 um 8:42 |
Profil Email Antworten |
|
|
Abgemeldet!!! bisher
|
re: Vollmacht beim SM
wie war das noch mal mit dem besagten "Wiedergänger" aus Hollywood?
|
08.03.2018 um 12:08 |
Antworten |
|
|
Von klaxxxxxx
55 Beiträge bisher bisher
|
re: Vollmacht beim SM
Du solltes mal richtig lesen Graefin Bathory. Meine Antwort passt dir nicht als hab ich das Thema verfehlt.Alles klar.
|
08.03.2018 um 21:47 |
Profil Email Antworten |
|
|
Von klaxxxxxx
55 Beiträge bisher bisher
|
re: Vollmacht beim SM
Wenn ich hier einige Aussagen lese frage ich mich wie dumm einige mit was falschem argumentieren.Ihr werft mir vor was ich poste ist am Thema vorbei. Das was ich poste schreibt dann ein anderer und das ist dann OK.Ihr solltet mal da richtig lesen aber selbst antworten an mich macht keiner.
|
08.03.2018 um 21:51 |
Profil Email Antworten |
|
|