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    Thema: Vollmacht beim SM


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    Von cupxxxx

    52 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    und das schöne ist im dominaforum wird sowas nicht veröfentlich wen eine domina mist macht der beitrag wird einfach bockiert

    28.02.2018 um 19:43 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von cupxxxx

    52 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Neben der oben genannten, unabdingbaren Einwilligung seitens des submissiven Parts sind bei SMchistischen Praktiken weiterhin die Grenzen in §216 und §228 StGB zur Sittenwidrigkeit einzuhalten.

    Zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit gab es im Verlauf der Zeit einige bedeutende Urteile des Bundesgerichtshofes:

    Dieser hatte am 26. Mai 2004 ein wegweisendes Urteil erlassen, welches SMchistische Handlungen trotz Einwilligung nur noch dann als sittenwidrig beurteilt, wenn eine konkrete Todesgefahr besteht.

    Weiterhin gelten Praktiken im BDSM nicht mehr bereits wegen ihrer s**uellen Motivation als sittenwidrig, auch wenn diese zu tatbestandmäßigen Körperverletzungen führen. Gefährdungsobjekt ist gemäß §224 I Nr. 5 StGB ausschließlich das Leben, nicht aber die Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit des devoten Parts.

    Wann gilt eine SMchistische Behandlung als lebensgefährlich?

    Ob eine Handlung im Rahmen des SM als lebensgefährlich gilt, wird danach beurteilt, ob sie das auch generell ist. Die Gefahr muss sich dabei nicht realisiert haben, eine geringe Realisierungswahrscheinlichkeit ist ausreichend. Um zu beurteilen, ob eine Handlung im Rahmen des BDSM das Leben eines Parts hätte gefährden können, werden Verletzungen der Zeugin/ des Zeugen als Indizien aufgefasst. Das Tatbestandsmerkmal wird zu dieser Beurteilung jeweils aus objektiver Sicht betrachtet. Deshalb kommt es vorrangig nicht darauf an, ob das Opfer Todesangst empfunden hat oder nicht.

    Mögliche BDSM-Handlungen gelten als lebensgefährlich:

    Zu Boden werfen, vor allem, wenn das Opfer auf einer Fahrbahn zum Liegen kommt
    Schläge, Tritte oder Bisse im Übermaß oder an empfindlichen Stellen
    Tritte oder Schläge gegen den Kopf oder auf empfindliche Kopfregionen, die zu lebensgefährlichen Verletzungen führen
    Würgen mit entsprechender Dauer und Stärke des Einwirkens, sodass beispielsweise Erstickungsgefahr besteht oder die Bl**zufuhr ins Gehirn lebensbedrohlich unterbrochen wird
    Handlungen von geringerer Intensität, welche in größerer Zahl oder über längere Zeit hinweg vorgenommen werden oder in Zusammenhang mit einer geschwächten Konstitution des Opfers auftreten


    Ihnen werden unerlaubte SMchistische Handlungen vorgeworfen?

    Obwohl die Voraussetzungen für legitime BDSM-Handlungen klar sind, kommt es immer wieder zu Streitfällen im Nachhinein, insbesondere bezüglich der Einwilligung des devoten Partners. Eine Absicherung wie oben beschrieben ist deshalb unumgänglich.

    Im Fall eines meiner Mandanten war dieser von seiner Frau wegen SMchistischer Handlungen angeklagt worden. Während der Körperverletzungshandlungen lag kein s**uelles Motiv vor. Außerdem waren die bei der Zeugin eingetretenen Verletzungen laut § 224 I Nr. 5 StGB unerheblich, da sie nicht als Indiz für eine das Leben gefährdende Behandlung sprachen.

    28.02.2018 um 20:25 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von cupxxxx

    52 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    welche meinst du die sache mit ingwer von der pferlady

    28.02.2018 um 20:31 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von cupxxxx

    52 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Die eine die ihrem Kunden was aus Unwissenheit oder Dummheit in den Darm geklebt
    wenn meinst du damit sag mal bitte

    28.02.2018 um 20:34 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von KAFxxxxxxxxxx

    56 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Bitte sachlich und niveauvoll bleiben (das geht an niemanden bestimmten, sondern ist ganz allgemein gemeint).

    28.02.2018 um 22:42 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von cupxxxx

    52 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Das stimmt so absolut nicht.
    Was fantasierst Du Dir eigentlich die ganze Zeit zusammen? Bist Du geil beim schreiben oder wie kommt sowas zustande?
    Die eine die ihrem Kunden was aus Unwissenheit oder Dummheit in den Darm geklebt hat, das steht auch dort. Und sogar offizielle Verwechslungen werden NICHT geändert!
    __________
    dom hunt
    stimt doch alles habe gestern selber mit statsanwalt telefoniert
    auch bei schweren verletzungen hast du pech gehabt wen du ins domina studio gehst















    01.03.2018 um 2:15 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Zauxxxxxxx

    31 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Liebes Gummibaeumchen,

    bis auf das keine Berufserfahrung und eigene Gerichtskenntnisse hast Du voll umfänglich Recht, denn es ging nie um Überschreitung, Übertretung, Fehler, Vorsatz.
    Sollte ein solcher Sachverhalt vorliegen hat das mit der ursächlich erteilten Erlaubnis nicht die Bohne zu tun. Deswegen werden ja auch die von Dir benannten Prozesse geführt, weil aus der Sicht eines betroffenen etwas schief gelaufen ist. Dort ist es dann aber schon wichtig, ob es die Klasse eines Offizialdeligtes, oder nach Ansicht des Staatsanwaltes ein öffentliches Interesse vorliegt erreicht.
    Hier muss ermittelt werden. Da greifen ganz andere Rechtsgüter. Dazu zählt meist aus meiner Erfahrung die Freiheitsberaubung § 239 StGB. Bondage -Fixieren gehört da als klassiches Problem mit dazu. Auch ausserhalb von SM ist das Fizieren ein juristisches Problem. Rettungsdienst und vorläufige Festnahme nach Jedermannsrecht mal als schnelles Baispiel aus meiner Praxis. Bei juristischen Sachen sollte man eine gewisse Exaktheit mitbringen.
    Was bedeutet das für mich ausserhalb von Google : das ich seid Jahren kein Bondage, kein Fixieren, kein in den Käfig sperren mache sowohl bei Fotoshootings als auch bei Sessions ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis, bzw klar formulierter Bitte von demmjenigen das genau erleben zu dürfen.Das Strafmass bis zu 5 Jahre Haft ist da ein guter Grund sich abzusichern. Abgesehen aber von allem ist sehr viel von subjektiven Faktoren abhängig. Geistige Einstellung des Richters und des Staatsanwaltes als Beispiel, das vermögen des eigenen Anwaltes, eigenes Auftreten usw. Dann heisst es Recht haben heisst nicht Recht bekommen.....







    02.03.2018 um 19:46 Profil Email ICQ Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von klaxxxxxx

    55 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Eine Vollmacht ist hier ungueltig. Gerade bei SM,BDSM sollte man wissen,wie es richtig praktiziert wird.Wer da Laie ist,sollte es lassen.Denn 1 Fehler und man kann hinter Gitter landen

    04.03.2018 um 2:24 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von E_mxxxxxxxxxx

    125 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM



    WOW - wir sind schon lange dabei und haben bestimmt so manches erlebt auch sind dabei Fehler passiert. Jahre später lacht man darüber aber in den Situationen ist es nicht unbedingt lustig aber wir sind dabei nicht gleich im Gefängnis dafür gelandet oder andere. Es geht hier in diesem Fall eigentlich um eine gegenseitige "Absicherung" wenn Außenstehende evtl. etwas falsch verstehen könnten und auch die klare Regelung von Grenzen um eine "vermeintliche" Fechtssicherheit zu haben.

    04.03.2018 um 13:52 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von KAFxxxxxxxxxx

    56 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    @klauser

    Absolut richtig, wer Laie ist sollte es lassen. Man darf nie vergessen das es um Menschen und um die Gesundheit geht.

    @E_Mail_Domina

    Stimmt, der Thread von klauser ging knapp am Thema vorbei. Aber trotzdem kann man mit empfindlichen Strafen rechnen wenn etwas schief geht.
    Sicher hast du (ich darf doch 'du' sagen, oder?) recht, in den meisten Fällen lacht man darüber weil nichts Gravierendes schief gelaufen ist und vor allem nicht grob fahrlässig gehandelt wurde. Außerdem ist man ja auch meist befreundet.

    04.03.2018 um 15:04 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von KAFxxxxxxxxxx

    56 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Was noch gar nicht angesprochen wurde ist die Schuld des Subs. Als Switcher kann ich beide Seite verstehen.

    Viele Subs erzählen vorher nicht alles (Vielleicht aus Scham? Vielleicht aus Dummheit?).
    Der Top kann sich immer nur nach dem richten was er auch weiß.

    - Hat der Sub bestimmte Phobien?
    (Platzangst, etc...)

    - Hat der Sub bestimmte Krankheiten?
    (Bl**er, Epilepsie, HIV, Herz-Rhytmus-Störung, Kreislaufprobleme, etc...)

    - Muss der Sub in regelmäßigen Abständen Tabletten nehmen?

    - Wie muss der Top bei was reagieren?

    Vielleicht willigt der Sub auch Spielen ein, die er eigentlich so gar nicht mitmachen dürfte. Hier ist der Sub genauso in der Verantwortung wie der Top.

    Artverwandes Beispiel:

    Beim Kraftsport ist mal eine T**** neben mir zusammen gebrochen. Wir haben den Krankenwagen gerufen. Niemand wusste was sie hatte. Am Ende kam raus das sie ein Loch im Herzen hat (das wusste sie) und eigentlich gar kein Kraftsport hätte machen dürfen und es daher bei der Anmeldung verheimlicht hatte.

    Wie dumm kann man sein?!?

    04.03.2018 um 15:15 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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