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    Thema: Vollmacht beim SM


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    Von KAFxxxxxxxxxx

    56 Beiträge bisher bisher
    Vollmacht beim SM

    Guten Abend!

    SM bewegt sich in vielen Punkten in einer juristischen Grauzone.

    Es kommen Fragen auf wie:
    - Schläge mit dem Rohrstock - schwere Körperverletzung?
    - Entführungsrollenspiel - Freiheitsberaubung?
    - Tunnelspiele und Sessions ohne Safeword - Wo ist das Ende?

    Immer mal wieder habe ich von Anzeigen gehört die gegen den dominanten Part laufen weil sich:
    a) Der Dom nicht an Absprachen gehalten hat
    b) Der Dev ein Maulheld war und nicht wusste auf was er sich einlässt
    c) Der Dev dem Dom gezielt schaden will

    Nun bin ich selbst in so einer Situation:

    Möchte mit einer Bekannten diverse SM und Entführungsrollenspiele machen (meistens ich als dev-Part, nicht immer).
    Diese Bekannte hatte aber früher mal eine Anzeige wegen wegen Freiheitsberaubung bekommen. Ist zwar fallen gelassen worden, aber trotzdem ist sie sehr vorsichtig.
    Nun würde ich ihr gerne mit einer Vollmacht die Scheu etwas nehmen.

    Hierzu meine Fragen:

    1. Ist so eine Vollmacht überhaupt rechtsgültig?

    2. Wenn ja, wie sieht so etwas aus?

    Es darf auch gerne diskutiert werden, so lange es sachlich bleibt, die Meinung des anderen respektiert wird das Niveau gehalten bleibt.

    Vielen Dank im Voraus,
    euer
    KAFFEE_JUNKIE


    25.02.2018 um 23:15 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von E_mxxxxxxxxxx

    125 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Die Vollmacht ist nicht rechtsgültig da sie sittenwidrig ist aber wenn es je zu Gericht kommt, dann hat man etwas in der Hand, das zeigt, welche Regeln und welche Zustimmungen man gegeben hat. Bei Entführungs- und Vergewaltigungsspielen würde ich darauf achten, das die Vollmacht / Zustimmung recht aktuell ist und dadurch keine Missverständnisse auftauchen, man könnte sie sogar noch zeitlich beschränken um dem Ding eine erhöhte Seriosität zu geben.

    Ich wünsche Euch beiden viel Spaß und Erfolg und wenig bis gar keinen Ärger

    26.02.2018 um 13:08 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von KAFxxxxxxxxxx

    56 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Vielen Dank schon mal. Ich konnte den ein oder anderen guten Tipp herauslesen.

    Und um es richtig zu stellen: Die Initiative für dieses Rollenspiel geht von ihr aus, nicht von mir.

    Und wir kennen uns schon seit einem Jahr und haben diverse Spielchen zusammen gemacht, nur eben nichts in dieser Richtung. Vertrauen ist grundsätzlich also schon da. Aber negative Erlebnisse können sich eben doch sehr stark im Gedächtnis festsetzen.

    26.02.2018 um 20:00 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Zauxxxxxxx

    31 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Ich will mich mal schnell unbeliebt machen. Aber hier scheinen sich Blinde über Farben zu unterhalten.
    Hier werden Begriffe wie beim Skat auf den Tisch gehauen. Eine Vollmacht ist kein Vertrag. "Unter einer Vollmacht versteht man eine Vertretungsmacht. Mit einer Vollmacht räumt der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten das Recht ein, in seinem Namen zu handeln." Ist hoffentlich selbsterklärend.
    Ein Vertrag wird über etwas von mindestens 2 Vertragsseiten geschlossen. Ob mündlich oder schriftlich bleibt jeden selber überlassen. Es herrscht Vertragsfreiheit, die nur von wenigen gesetzelichen Schutzgütern eingeschränkt ist- siehe sittenlos, oder Minderjährig, Abhängig- Schutzbefohlene.
    Aber nun.
    Ein kleiner Lichtblick:
    Wir haben einen freien Willen, der nur durch Gesetze beschränkt ist in der Ausübung des Willens.
    Ich kann meinen freien Willen erklären.
    Mündlich, schriftlich,per Audio, Video, oder elektronisch ( Messenger Mail Dokument ( pdf ) Ja klarer es anderen ist, das es wirklich von mir kommt, und ich aus meinen eigenen Antrieb das erklärt habe, um so besser.
    So kann ich auch in Zustände einwilligen die sonst Straftatsbestände sind. Das tun wir bei ärztichen Eingriffen ( Körperverletzung gegen uns - aber gebilligt geduldet oder gewünscht) Jede OP betrifft das.
    Mit gesundheitlichen Hintergrund- aber auch ohne ( Tit*** vergrössern, Fett absaugen )
    Auch gute Tattoo und Piercing Studios lassen sich so Einwilligungen unterschreiben. Weil auch die den Körper verletzen durch ihre " Verschönerung " , also ohne Einwilligung Straftaten begehen würden.
    Ja klarer also ein sogenannter Sachverhalt ist ( bei uns hier Session, Spiel usw genannt ) um so einfacher ist es später vor dem Staatsanwalt und schlimmstenfalls vor dem Richter zu erklären wozu das Ganze gedacht war. Das der devote- Maso Teil dem anderen dominanten sadistischen Part bestimmte : Rechte Pflichen Aufgaben eingeraumt hat. Mit bestimmten zeilichen und regionalen ( örtlichen ) Beschränkungen. Stinos kann man das versuchen als Rollenspiel zu erklären mit realen Handlungen um die entweder gebeten oder in die eingewilligt wurde.
    Also von dem einen gewünscht und eingewilligt, von dem anderen dann dieser Wunsch erfüllt.
    Dieses alles sollte vorher festgehalten werden.
    Dies ist keine Rechtsberatung. Wer unsicher ist sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden.
    Nun viel Spass beim Spielen

    26.02.2018 um 21:59 Profil Email ICQ Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von cupxxxx

    52 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    wenn hinter her ein krankenwagen kommt und der sup hat vor stop gesagt hat der top doch ein problem oder

    26.02.2018 um 22:09 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Stixxxxxx

    3 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Ich denke, eine solche Vollmacht ist für den Fall der Fälle immerhin ein Blatt Papier, über das man sprechen kann. Es ist juristisch sicherlich nutzlos, aber ich denke, dass auch Richter und Anwälte schon von BDSM gehört haben und einen Fall somit mit anderen Augen beurteilen könnten, als wenn keine solche Vollmacht vorliegt ... insofern hilft sie vielleicht nicht direkt, kann aber hilfreich sein.

    LG

    Stierchen

    26.02.2018 um 23:24 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von cupxxxx

    52 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    soweit ich weis ist für die frau alles erlaubt auser lebengefährliche sachen

    27.02.2018 um 0:22 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von KAFxxxxxxxxxx

    56 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Nun, wie in meiner Themeneröffnung schon geschrieben, befinden wir uns hier in einer juristischen Grauzone.

    Es ist aber interessant von welchen Seite aus man dieses Thema betrachten kann und wie viele Facetten sich zeigen (und wie viele ich vorher nicht bedacht habe).

    Kennt den jemand zufällig Urteile die gefällt wurden, nach dem eine SM-Session vor Gericht ging?

    27.02.2018 um 19:49 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Zauxxxxxxx

    31 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM



    27.02.2018 um 22:16 Profil Email ICQ Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Zauxxxxxxx

    31 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM



    27.02.2018 um 22:40 Profil Email ICQ Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von cupxxxx

    52 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    strafbar ist gar nichts mehr gehst du zur einer domina wird es fast unmöglich sein da zu machen
    nur sachen die gegen das leben gehen

    27.02.2018 um 23:05 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Graxxxxxxxxxxxx

    55 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM



    Im Rahmen eines Gerichtsprozesses, wird bei o.g. Berufsgruppen über Fahrlässigkeit, Unkenntnisse, Fehlverhalten, über das Maß hinaus gehende usw. BE-und geurteilt, weil nur DAS sowohl zivil-als auch strafrechtlich relevant ist.

    Eine Domina, die z.B. ein Würgespiel eingeht, und hier ihren Kunden versehentlich tötet, wird nicht als Mörderin, oder als Totschlag usw. angeklagt. Sondern es wird aufgearbeitet, ob sie grob Fahrlässig gehandelt hat und nicht erkennen konnte, dass es zuviel des Guten ist.

    Eine Vollmacht, ein Vertrag hilft ihr hier auch nichts, sondern bezeugt nur, dass der Kunde dieses Spiel auch wollte.

    Als beweisfähige Absicherung ist eine Vollmacht bzw. Vertrag für die Domina (beim Studiobesuch ist es die konkludente Handlung, das 2 Willenserklärungen da sind, dass WAS gemacht werden soll) im Fall des Threaderöffners sehr wohl sinnvoll.
    Klar, wenn er sich beschwert, dann muß er auch beweisen können, dass sie bei irgendeiner Handlung übertrieben hat.

    Daher wird der Domina gerichtlich nichts passieren.

    Nur schützt generell ein Vollmacht oder Vertrag nicht davor, ob nicht doch einer der Beiden - wg. was auch immer - vor Gericht zieht.

    28.02.2018 um 16:29 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von cupxxxx

    52 Beiträge bisher bisher
    re: Vollmacht beim SM

    Eine Domina, die z.B. ein Würgespiel eingeht, und hier ihren Kunden versehentlich tötet, wird nicht als Mörderin, oder als Totschlag usw. angeklagt. Sondern es wird aufgearbeitet, ob sie grob Fahrlässig gehandelt hat und nicht erkennen konnte, dass es zuviel des Guten ist.
    domina kann auch jee werden ohne prüfung oder irgend was ich möchte auch gerne mal wissen was ales so in sm stuios für unfälle passiert sind

    28.02.2018 um 19:41 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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